Der Bürgerverein Hämmern 2006 e.V. stellt sich mit einem Auszug aus der Vereinssatzung vor.
In kursiver Schrift sind einige Anmerkungen beigefügt. Diese stehen nicht in der Satzung!
Der Verein wurde am 17.08.2006 gegründet.
Er hat seinen Sitz in Wipperfürth. Als Anschrift gilt die jeweilige Adresse des Vorsitzenden.
Zweck und Aufgaben des Bürgervereins:
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke; z. B. die Förderung von Heimatkunde und –pflege, Vorträge und Aktivitäten zum Thema Umwelt-, Natur- und Denkmalschutzes, sowie die Alten- und Jugendhilfe.
Eine der wichtigsten Aufgaben war es, das Pfarrheim Hämmern vor der Schließung zu bewahren. Ohne das Engagement des Bürgervereins hätten viele dörflichen Vereine ihr Vereinsheim verloren. In der Satzung steht hierzu sehr nüchtern: Ferner den Betrieb und Unterhalt des Bürgerhauses (ehemals Pfarrheim) als Vereinsheim und für kirchlichen Aktivitäten.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Parteipolitische und rassistische Bestrebungen sind ausgeschlossen.
Kurzer Rückblick: Hämmern hatte bis zur Gründung des Bürgervereins bereits eine strukturierte Ordnung in den dörflichen Vereinen und Gruppen. So war unter dem Dach des Dorfausschusses bereits die Möglichkeit gegeben, dörfliche Belange und Termine zu organisieren. Unter dem Vorsitz von Norbert Grüterich gab es die so genannten „Häuptlingstreffen“, bei denen sich die Vereinsvorstände untereinander verständigten und Termine absprachen.
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist grundsätzlich für jeden Bürger, andere juristische Personen und Vereine möglich. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand, die Vereinsmitglieder haben ein Einspruchsrecht.
Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Vereinssatzung an. Die Mitglieder können an allen Veranstaltungen, Wahlen und Abstimmungen des Vereins teilnehmen und im Rahmen des Vereinszwecks Rat und Schutz des Bürgervereins in Anspruch nehmen. Sie sind verpflichtet, die Bestrebungen des Vereins zu unterstützen sowie den Jahresbeitrag nach Aufforderung im Voraus für ein Jahr zu entrichten. Zur Zeit sind das 12.00 € p. Person und Jahr.
Die Mitgliedschaft ist damit noch nicht erschöpft! Was wir brauchen, sind engagierte Mitarbeiter. Um unsere Aufgaben umsetzten zu können und unsere Ziele zu erreichen, braucht der Bürgerverein freiwillige und ehrenamtliche Helfer. Wer mitmachen will, meldet sich bitte beim Vorstand.
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Ihre Beschlüsse sind für alle Mitglieder bindend. Die Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der Anwesenden.
Der Vorstand
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB (Geschäftsführender Vorstand) besteht aus vier Personen. Dies sind im einzelnen:
- 1. Vorsitzender: Christian Wurth
- 2. Vorsitzender: Uli Dörpinghaus
- Geschäftsführer: Jana Schmidt-Nitz
- Schatzmeister: Helga Dörpinghaus
- Schriftführer: Meike Wüster
Alle Vereine des Dorfes und die Kirche sind über den Beirat im Vorstand vertreten.
Der Beirat hat die Aufgabe, den Vorstand zu beraten und soweit wie möglich zu unterstützen. Er hat bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Vorstand und Mitgliedern zu vermitteln. Der Beirat besteht aus je einem Beauftragten eines dörflichen Vereins, der Mitglied dieses Bürgervereins ist. Zusätzlich im Beirat vertreten ist ein Vertreter der Kirchen.
Vorsitzender: Christian Wurth
buergervereinhaemmern.de
Download: Beitrittserklärung Bürgerverein
Ansprechpartner:
Nicole Süß
Mobil: 0157 71852403
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